Stutenbesitzer-Info

Wir empfehlen Stuten zu folgenden Zeitpunkten auf Trächtigkeit zu untersuchen:

1.    Am 16. Tag nach der letzten Besamung (der Tag der letzten Besamung ist der Tag Null). Der frühe Zeitpunkt dient dem Ausschluss einer Zwillingsträchtigkeit und dem frühzeitigen erkennen einer neuen Rosse und gibt einem die Möglichkeit, die Stute ggf. vor der nächsten Besamung zu behandeln
2.    Am 30. Tag der Trächtigkeit. Erst mit dieser zweiten Untersuchung kann eine Zwillingsträchtigkeit vollständig ausgeschlossen werden! Außerdem finden ein Großteil der Frühresorptionen vor diesem Zeitpunkt statt, d.h. Stuten, die jetzt noch tragend sind, kriegen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Fohlen
3.    Am 60. Tag der Trächtigkeit. Falls die Stute doch noch resorbiert hat, gibt diese Untersuchung dem Züchter die Möglichkeit, noch in der gleichen Decksaison eine erneute Besamung durchzuführen. Liegt das Fohlen günstig, kann außerdem eine Geschlechtsbestimmung durchgeführt werden

Wir empfehlen in Zusammenarbeit mit dem LG Celle tragende Stuten nach dem folgenden Schema zu impfen:

1.    Virus-Abort (Herpes): Je eine Impfung im 5., 7. und 9. Trächtigkeitsmonat. Es sei dringend darauf hingewiesen, dass die Impfung nur bedingt gegen eine Infektion schützt, sondern ihr Wert in der Reduktion der Anzahl von Dauerausscheidern (unerkannt infizierte Tiere) liegt. Sinnvoll ist also nur die Impfung des gesamten Bestandes, wobei Tiere, die nicht zur Zucht eingesetzt werden, nach Abschluss der Grundimmunisierung nur alle sechs Monate zu impfen sind.
2.    Influenza: Das Fohlen ist die ersten Lebensmonate nur durch die Antikörper aus der Muttermilch geschützt. Ohne Impfung keine Antikörper! Alle Impfstoffe sind in der Trächtigkeit ohne Probleme anzuwenden! Impfungen sollten nach abgeschlossener Grundimmunisierung spätestens alle zwölf Monate, besser aber alle sechs Monate erfolgen (deutlich besserer Impfschutz, für Turnierpferde vorgeschrieben).
3.    Tetanus: Pferde sind tausendmal empfindlicher gegen eine Tetanus-Intoxikation als der Mensch. Auch durch kleine Geburtsverletzungen besteht Erkrankungsgefahr. Der Schutz des Fohlens über die Milch besteht nur bei korrekt geimpftem Muttertier. Nach der Grundimmunisierung erfolgen die Impfungen im Abstand von zwei Jahren.

Wir empfehlen diese Entwurmungen für tragende Stuten:

1.    Bis zur Abfohlung sollte der normale Entwurmungsplan für erwachsene Pferde befolgt werden: März: Banminth, (Juni: Equest), September: Banminth, Dezember: Ivomec + Bandwurm. Alle Wurmkuren können in der Trächtigkeit angewendet werden! Hier besteht die Möglichkeit, die ersten drei Monate frei von Behandlungen zu halten.
2.    In den letzten 14 Tagen der Trächtigkeit oder direkt nach der Geburt sollte eine zusätzliche Entwurmung stattfinden, um eine frühzeitige Infektion des Fohlens mit Wurmlarven über die Muttermilch zu unterbinden.